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EU Verordnung für Munitionstransport

Mitnahme von Munition bei Flugreisen bleibt erlaubt

Für einige Verunsicherung sorgte eine geplante EU-Verordnung, die die Mitnahme von Munition auf Flugreisen untersagen sollte. Diese Verordnung ist nun vom Tisch: Munition für Handfeuerwaffen darf nach wie vor im Fluggepäck transportiert werden. Die Waffenrechtlichen Bestimmungen bleiben davon unberührt. (siehe auch Jagdreise-Tipps - Waffen- und Munitionstransport)

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