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Neue Reisebeschränkungen

Dem Frühjahr folgt nun auch der Herbst mit neuen Reiserestriktionen

Nachdem die Covid-19 Pandemie uns einen Totalausfall der Frühjahrsjagden beschert hat, konnten wir zumindest in der Blattzeit wieder Rehbockjagden durchführen. Unsere Reviere in Polen, Ungarn, England und sogar das Baltikum lieferten gute Ergebnisse. Mit den Lockerungen, dem Ende der Ferien und einem zunehmend unbekümmerten Verhalten steigen die Infektionszahlen aber wieder an und die europäischen Länder reagieren mit neuen Reiseeinschränkungen.

So hat Großbritannien quasi über Nacht Spanien, Frankreich und die Niederlande zu Risikogebieten erklärt und die Einreise aus diesen Ländern unter eine 14-tägige Quarantäne gestellt. Eine sog. "Transit"-Regelung liest sich nicht eindeutig. Tatsache ist, dass Reisende am Freitag und Samstag über die Fährhäfen dieser Länder (z.B. Calais oder Amsterdam)  die Reise nicht antreten konnten bzw. wieder umkehren mussten. Die Einreise aus Deutschland direkt per Flug ist aber nach wie vor möglich, da Deutschland auf der "corridor list" steht und nicht als Risikogebiet seitens der englischen Regierung eingestuft wird.

Wie lange diese Regelungen gelten ist nicht klar. Wir stimmen uns zu den bevorstehenden Reisen aktuell eine Woche vor Beginn ab. Ist eine Reise aus o.g. Gründen nicht durchführbar, haben unsere Kunden die Optionen einer Erstattung, einer Umbuchung oder einer Gutschrift.

Die Seite des Auswärtigen Amtes liest sich wie folgt:

...
"Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind:

Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Monaco befinden sich nicht (mehr) auf der Liste der Länder, die von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen sind. Seit 15. August 2020 müssen sich alle Reisenden, die aus diesen Ländern nach Großbritannien einreisen, nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren.

Ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus einem Land kommen, für das keine Quarantäneverpflichtung besteht und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind.

Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sind, die während des Transits entweder überhaupt nicht angehalten haben oder bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge, Flüge) sowie privaten Kraftfahrzeugen."

Nachtrag 21.08.2020:
Heute sind Kunden von uns ohne Probleme durch den Eurotunnel von Calais nach Dover, England, gekommen und (ohne Quarantäneverordnung) weiter nach Schottland gefahren.

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